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Klasse BE

Man benötigt denn Code 96 (Klasse B) bzw. die BE Lenkberechtigung dann, wenn die Mitnahme des schweren Anhängers auf Grund seines Gewichtes nicht mehr im Berechtigungsumfang der Klasse B enthalten ist. Summe der beiden Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 3.500 kg.

Code 96 bei der Klasse B:

Berechtigung: Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeugemehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Ausbildungsbeginn: ab Besitz des Führerscheins
Ausbildung: 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: Nein, mit Bestätigung der Ausbildung beantragt man bei der Führerscheinbehörde den neuen Führerschein
Mindestalter: 18 Jahre, bei BL17 17 Jahre
Ärztliches Gutachten: Nein
zweite Ausbildungsphase: Nein
Probezeit: Nein

Lenkberechtigung Klasse BE

Berechtigung: Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 4.250 kg aber nicht mehr als 7.000 kg (Zugfahrzeug B max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg)
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Ausbildung: 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliches Gutachten: Ja
zweite Ausbildungsphase: Nein
Probezeit: Nein

 

 

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