Öffnungszeiten
Mo – Fr von 07.00 -11.30
NM nach Vereinbarung
Hauptstraße 77
9620 Hermagor eMail: fahrschule.brunner@utanet.at
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Man benötigt denn Code 96 (Klasse B) bzw. die BE Lenkberechtigung dann, wenn die Mitnahme des schweren Anhängers auf Grund seines Gewichtes nicht mehr im Berechtigungsumfang der Klasse B enthalten ist. Summe der beiden Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 3.500 kg.
Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeugemehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg. |
Ausbildungsbeginn: | ab Besitz des Führerscheins |
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden |
Prüfung: | Nein, mit Bestätigung der Ausbildung beantragt man bei der Führerscheinbehörde den neuen Führerschein |
Mindestalter: | 18 Jahre, bei BL17 17 Jahre |
Ärztliches Gutachten: | Nein |
zweite Ausbildungsphase: | Nein |
Probezeit: | Nein |
Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 4.250 kg aber nicht mehr als 7.000 kg (Zugfahrzeug B max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg) |
Ausbildungsbeginn: | 17,5 Jahre |
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden |
Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Ärztliches Gutachten: | Ja |
zweite Ausbildungsphase: | Nein |
Probezeit: | Nein |