Öffnungszeiten
Mo – Fr von 07.00 -11.30
NM nach Vereinbarung
Hauptstraße 77
9620 Hermagor eMail: fahrschule.brunner@utanet.at
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Hauptstraße 77
9620 Hermagor eMail: fahrschule.brunner@utanet.at
Berechtigung C: |
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
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Berechtigung CE: |
Mit Klasse C gezogenen Anhänger. |
Ausbildungsbeginn: |
17 1/2 Jahre
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Ausbildung: |
Theorie: 10 Theoriestunden Klasse C 6 Theoriestunden Klasse E Praxis: für Klasse C 8 Fahrstunden C für Klasse C/CE 6 Fahrstunden C und 4 Fahrstunden E für Klasse B/C/CE 8 Fahrstunden B, 10 Fahrstunden C, 4 Fahrstunden E über die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung (Code 95) informieren wir dich gerne im Büro. |
Berechtigung: |
Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
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Ausbildungsbeginn: |
15 1/2 Jahre |
Ausbildung: |
Theorie: 4 Theoriestunden, + 20 Theoriestunden Grundwissen wenn erforderlich Praxis: 4 Fahrstunden |
Prüfung: |
Theoretische und Praktische Prüfung |
Ärztliches Gutachten: |
Ja |
Mehrphasenausbildung: |
Nein |
Mindestalter: |
16 Jahre |
Probezeit: |
Nein |
Man benötigt denn Code 96 (Klasse B) bzw. die BE Lenkberechtigung dann, wenn die Mitnahme des schweren Anhängers auf Grund seines Gewichtes nicht mehr im Berechtigungsumfang der Klasse B enthalten ist. Summe der beiden Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 3.500 kg.
Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeugemehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg. |
Ausbildungsbeginn: | ab Besitz des Führerscheins |
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden |
Prüfung: | Nein, mit Bestätigung der Ausbildung beantragt man bei der Führerscheinbehörde den neuen Führerschein |
Mindestalter: | 18 Jahre, bei BL17 17 Jahre |
Ärztliches Gutachten: | Nein |
zweite Ausbildungsphase: | Nein |
Probezeit: | Nein |
Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 4.250 kg aber nicht mehr als 7.000 kg (Zugfahrzeug B max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg) |
Ausbildungsbeginn: | 17,5 Jahre |
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden |
Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Ärztliches Gutachten: | Ja |
zweite Ausbildungsphase: | Nein |
Probezeit: | Nein |
Berechtigung: | Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. |
Ausbildungsbeginn: | 15 1/2 |
Ausbildung: |
Theorie: 20 Theroriestunden Grundkurs (Modul Grundwissen) 12 Theoriestunden B-Kurs (klassenspezifisches Modul)
Praxis: |
Prüfung: |
Theoretische und Praktische Prüfung
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Mindestalter: | 17 |
Ärztliches Gutachten: | Ja |
Mehrphasenausbildung: | Ja |
Probezeit: | bis zum 21. Geburtstag |
Es ist auch möglich gleich nach Kursbesuch die theoretische Prüfung für BL17 abzulegen.
Kurstermine erhältst du hier.