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Hauptstraße 77
9620 Hermagor

Führerscheinklassen

Klasse C / Klasse CE

IMG 0312

Berechtigung C:

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.

 

Berechtigung CE:

Mit Klasse C gezogenen Anhänger.

Ausbildungsbeginn:

17 1/2 Jahre

 

Ausbildung:

Theorie:

10 Theoriestunden Klasse C

6 Theoriestunden Klasse E

Praxis:

für Klasse C 8 Fahrstunden C

für Klasse C/CE 6 Fahrstunden C und 4 Fahrstunden E

für Klasse B/C/CE 8 Fahrstunden B, 10 Fahrstunden C, 4 Fahrstunden E

über die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung (Code 95) informieren wir dich gerne im Büro.

Klasse F

Berechtigung:

Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h

Ausbildungsbeginn:

15 1/2 Jahre

Ausbildung:

Theorie: 4 Theoriestunden, + 20 Theoriestunden Grundwissen wenn erforderlich

Praxis: 4 Fahrstunden

Prüfung:

Theoretische und Praktische Prüfung

Ärztliches Gutachten:

Ja

Mehrphasenausbildung:

Nein

Mindestalter:

16 Jahre

Probezeit:

Nein

Klasse BE

Man benötigt denn Code 96 (Klasse B) bzw. die BE Lenkberechtigung dann, wenn die Mitnahme des schweren Anhängers auf Grund seines Gewichtes nicht mehr im Berechtigungsumfang der Klasse B enthalten ist. Summe der beiden Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 3.500 kg.

Code 96 bei der Klasse B:

Berechtigung: Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeugemehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Ausbildungsbeginn: ab Besitz des Führerscheins
Ausbildung: 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: Nein, mit Bestätigung der Ausbildung beantragt man bei der Führerscheinbehörde den neuen Führerschein
Mindestalter: 18 Jahre, bei BL17 17 Jahre
Ärztliches Gutachten: Nein
zweite Ausbildungsphase: Nein
Probezeit: Nein

Lenkberechtigung Klasse BE

Berechtigung: Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 4.250 kg aber nicht mehr als 7.000 kg (Zugfahrzeug B max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg)
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Ausbildung: 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliches Gutachten: Ja
zweite Ausbildungsphase: Nein
Probezeit: Nein

 

 

Klasse B L17

 GKL7055

Berechtigung: Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
Ausbildungsbeginn: 15 1/2
Ausbildung:

Theorie:

20 Theroriestunden Grundkurs (Modul Grundwissen)

12 Theoriestunden B-Kurs (klassenspezifisches Modul)

 

Praxis:

Prüfung:
Theoretische und Praktische Prüfung
Mindestalter: 17
Ärztliches Gutachten: Ja
Mehrphasenausbildung: Ja
Probezeit: bis zum 21. Geburtstag

 

 

Es ist auch möglich gleich nach Kursbesuch die theoretische Prüfung für BL17 abzulegen.

 

Voraussetzungen der Begleiter (max. 2)

  • er muss seit sieben Jahren B besitzen,
  • während der letzten drei Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben,
  • ein Naheverhältnis zum Bewerber muss bestehen.
  • und er darf nicht innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines schweren Verstoßes gegen
    kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

 

Vorteile:

  • schon mit 17 Jahren bist Du Führerscheinbesitzer
  • Du sammelst durch die 3000 km sehr viel Praxis

Kurstermine erhältst du hier.

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